Wunsch- und Wahlrecht

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Das Wunsch- und Wahlrecht bezieht sich auf Ihr gesetzlich verankertes Recht, bei der Auswahl einer Rehaklinik Ihre individuellen Vorlieben und Bedürfnisse zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass Sie das Recht haben, selbst zu entscheiden, in welcher Einrichtung Sie Ihre Rehabilitation durchführen möchten. So soll sichergestellt werden, dass Sie aktiv in den Rehabilitationsprozess eingebunden sind und die bestmögliche Unterstützung erhalten, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen oder zu verbessern.

Sie möchten eine Reha in einer unserer Rehabilitationskliniken machen? Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht! Wir möchten Sie dabei unterstützen, sich selbst für Ihre Wunschklinik entscheiden zu können. Sie erfahren, was sich hinter dem Wunsch- und Wahlrecht verbirgt, wie Sie es ausüben und was die Voraussetzungen für Ihre Bewilligung sind.

Das Wunsch- und Wahlrecht

Nutzen Sie die Möglichkeit, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorlieben zu berücksichtigen und somit den bestmöglichen Rehabilitationsverlauf zu erreichen. Wir laden Sie herzlich ein, Ihre Rechte zu nutzen und gemeinsam mit uns den Weg zu Ihrer Genesung zu gestalten.

Sie möchten eine Reha beantragen und diese in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen? Das ist grundsätzlich möglich. Das Sozialgesetzbuch IX sieht in Paragraf 8 vor, dass der Kostenträger Ihrer Rehabilitation, beispielsweise Ihre Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung, Ihren berechtigten Wünschen nachkommen muss.

Sie haben demnach das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen oder sich an von diesem zur Verfügung gestellte Klinik-Listen halten.

Sie können Ihren Wunsch für eine Klinik Ihrer Wahl bereits mit dem Einreichen des Antrags angeben. Hierfür nennen Sie im Reha-Antrag der Deutschen Rentenversicherung (G0100) einfach einen entsprechenden Klinikort. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie bei Ihrem Kostenträger auch nachträglich schriftlich Ihren Wunschort mitteilen.

Ihre Wunschklinik muss dann, wenn sie für Ihr Krankheitsbild geeignet ist, von der Deutschen Rentenversicherung ausgewählt werden. Allerdings kann es vorkommen, dass die von Ihnen gewünschte Klinik eine so lange Wartezeit aufweist, dass Ihnen doch eine andere Klinik vorgeschlagen wird, um Ihnen einen früheren Beginn zu ermöglichen.

Sollten Sie im Antragsformular keine Klinik angegeben haben, wird Ihnen die Deutsche Rentenversicherung drei Kliniken vorschlagen, von denen Sie dann eine auswählen können.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Rehabilitierende, die Ihren Reha-Antrag über die Krankenkasse, das Arbeitsamt oder das Jobcenter stellen. Hierfür können Sie die von uns bereitgestellten Formulare verwenden. Füllen Sie das Formular für Ihre Wunschklinik aus und legen Sie es Ihrem Antrag bei.

 

Sollte Ihr Reha-Antrag bereits bewilligt sein, ist es immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen. Hierfür benötigen Ihr Kostenträger ebenfalls eine schriftliche Information mit entsprechender Begründung für Ihren Wunschort. Hierfür haben wir Ihnen Formulare vorbereitet:

Bei der Wahl Ihrer Wunschklinik sollten medizinische Gründe stets vorrangig berücksichtigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Die Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten Ihrer Wunschklinik sind auf Ihre Krankheit ausgerichtet und spezialisiert.
  • Die Rehaklinik deckt auch Nebenerkrankungen mit ab, die Ihr Krankheitsbild gegebenenfalls betreffen.
  • Die Rehaklinik ist in der Nähe zu Ihrem Wohnort.
  • Das Klima am Klinikstandort (Lage am Meer, Luftkurort) ist für Ihren Behandlungserfolg vorteilhaft.

Doch auch persönliche Gründe spielen bei der Wahl der Wunschklinik eine Rolle, wie zum Beispiel:

  • Sie möchten räumlichen und gegebenenfalls auch psychischen Abstand von Ihrer gewohnten Umgebung gewinnen.
  • Sie möchten eine Begleitperson mitnehmen und in der gewünschten Rehaklinik ist dies möglich.
  • Die Wunschklinik bietet eine Umgebung, die Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation entspricht.

Es kann passieren, dass Ihr Antrag für eine Wunschklinik abgelehnt und Ihnen eine andere Rehaklinik vorgeschlagen wird. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die gewünschte Klinik für Ihre Indikation nicht geeignet ist oder zwingende strukturelle Anforderungen nicht erfüllt werden.

Sollten die genannten Gründe für Sie nicht nachvollziehbar sein, kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Hier gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass Sie die Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten. Wir haben für Sie Formulare vorbereitet, welche Sie für Ihren Widerspruch nutzen können. Sie können das Formular noch mit weiteren Gründen, die für Ihre Wunschklinik sprechen, ergänzen.

Die Kliniken

Die Kliniken bieten zertifizierte medizinische Leistungen für folgende Indikatoren an:

  • Erkrankungen der Bewegungsorgane
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Stoffwechsels und der Verdauungsorgane sowie Tumorerkrankungen
  • Herz-, Kreislauf-, Gefäßerkrankungen und Psychokardiologie
  • Langzeitfolgen nach einer Corona-Infektion (Post Covid Reha)
  • Herz-, Kreislauf-, Gefäßerkrankungen und Psychokardiologie

Anschlussrehabilitation und Medizinische Rehabilitation

Roderbirken 1
42799 Leichlingen

  • Erkrankungen des Stoffwechsels der Verdauungsorgane und Tumorerkrankungen

Anschlussrehabilitation und Medizinische Rehabilitation

Hochstraße 13-19
53474 Bad Neuerahr-Ahrweiler

  • Psychosomatische Erkrankungen

Medizinische Rehabilitation

Mosenbergstraße 19
54531 Manderscheid

  • Erkrankungen der Bewegungsorgane

Anschlussrehabilitation und Medizinische Rehabilitation

Am Sondersiefen 18
51766 Engelskirchen

  • Erkrankungen der Bewegungsorgane

Anschlussrehabilitation und Medizinische Rehabilitation

Adolf-Bach-Promenade 11
56130 Bad Ems